1. Name, Sitz und Zweck
§ 1 Die am 27.04.1919 gegründete Vereinigung trägt den Namen „Freie Vereinigung der Meister öffentlicher Verkehrsbetriebe e.V.“ (FVMöV).
Die Vereinigung ist rechtsfähig durch Eintragung im Vereinsregister
§ 2 Der Sitz der FVMöV e.V. ist Dortmund. Die Geschäftsstelle der Vereinigung ist der jeweilige Wohnsitz des 1. Vorsitzenden.
§ 3 Zweck der FVMöV e.V. ist:
2. Mitgliedschaft
§ 4 a) Der Erwerb der Mitgliedschaft ist freiwillig.
b) Mitglied der Vereinigung kann sein, wer folgende Kriterien erfüllt:
Meisterbrief, Technikerprüfung oder vergleichbares, Führungskraft und/oder heraus gehobene Position mit Personal- und/oder Budgetverantwortung, eindeutig technische Ausrichtung, sie/er in einem öffentlichen Verkehrsbetrieb tätig ist. Er/Sie in einem öffentlichen Verkehrsbetrieb oder in einem Betrieb, der aus einem öffentlichen Verkehrsbetrieb hervorging, zum Zeitpunkt des Eintritts in die FVMöV e.V. tätig ist.
§ 5 a) Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt schriftlich an den Vorstand.
b) Durch die Unterschrift des Sprechers werden die Angaben nach § 4 auf dem Antragsformular bestätigt.
c) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
§ 6 Dem Mitglied wird ein Mitgliederverzeichnis ausgehändigt, welches seine Personalien, Mitgliedsnummer, diese Satzung und die Namen aller Mitglieder enthalten.
§ 7 a) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode, durch freiwilligen Austritt oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis des im § 4 c) genannten Betriebes.
b) Pensionäre können an Gesamttagungen bzw. Hauptversammlungen teilnehmen.
c) Mitglieder, gegen deren Verhalten begründete Beanstandungen vorliegen, können auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.
d) Mit dem Ausscheiden erlischt jeder Anspruch an die FVMöV e.V.
e) Mitglieder, die sich um die FVMöV e.V. besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
f) Mitglieder, die sich durch ihre Vorstandsarbeit um die FVMöV e.V. besonders verdient gemacht haben, können auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, weiter aktiv im Vorstand mitarbeiten, wenn sie durch die Hauptversammlung ordentlich in den Vorstand gewählt wurden bzw. werden.
§ 8 Gäste können mit Zustimmung des Vorstandes an Tagungen und Versammlungen teilnehmen; sie erhalten jedoch kein Stimmrecht.
3. Beiträge
§ 9 Beiträge und Aufnahmegebühren werden durch die Hauptversammlung festgelegt.
§10 Die Beitragszahlung erfolgt jährlich.
§11 Außerordentliche Beiträge können auf Vorschlag des Vorstandes durch Versammlungsbeschluss erhoben werden.
§12 Einnahmen und Ausgaben sind durch den Kassierer nachzuweisen.
§13 Nichtzahlung von Beiträgen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach sich.
4. Vorstand
§14 Der Vorstand besteht aus:
dem ersten und zweiten Vorsitzenden
dem ersten und zweiten Schriftführer
dem ersten und zweiten Kassierer
und sechs Beisitzern.
Sie werden auf der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Vereinigung wird durch den ersten und zweiten Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der erste und zweite Vorsitzende ist jeweils allein zur Vertretung der Vereinigung berechtigt.
Über Vorstandswahl und Vorstandssitzungen sind Niederschriften anzufertigen.
Die Hauptversammlung wählt ferner zwei Kassenprüfer für die Dauer von vier Jahren. Alle zwei Jahre scheidet ein Kassenprüfer aus, so dass sich die Amtszeit der Prüfer überschneidet.
§15 Die aufgeführten Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Auslagen werden vergütet.
5. Mitgliederversammlungen
§16 Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen und vom Schriftführer sowie dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden zu unterschreiben.
6. Auflösung der Vereinigung
§17 Eine Auflösung der Vereinigung kann nur in einer Hauptversammlung durch zweidrittel Mehrheitsbeschluss der Mitglieder bewirkt werden. In Zweifelsfällen entscheidet die nachfolgende Versammlung endgültig durch Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.
§18 Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen der Vereinigung wird sozialen Zwecken zugeführt.
7. Beitragszahlungen
Beitragszahlungen sind auf unser Girokonto der Commerzbank,
Nr. 1309079
BLZ 440 400 37
IBAN DE 90 4404 0037 0130 9079 00
BIC COBADEFFXXX
Postanschrift: Postfach 500 108 D-44201 Dortmund
Geschäftsräume: Harkortstr. 87-89 D-44225 Dortmund
Tel.: 0231 792229-0 Fax: 0231 792229-29
zu überweisen.
Gemäß Satzung erfolgt die Beitragszahlung jährlich. Der Betrag ist im ersten Halbjahr zu entrichten.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird auf Antrag des Vorstandes durch die Mitglieder auf der Hauptversammlung festgelegt.
FREIE VEREINIGUNG DER MEISTER
ÖFFENTLICHER VERKEHRSBETRIEBE e.V.