Wochenendseminare mit der Berufsgenossenschaft Bahnen
vom 08.05. – 09.05.2009 und 06.11. – 07.11.2009 in Hamm
Teilnehmer: 43 Kollegen
Mit der BG Bahnen fanden zwei Fachseminare für Meister zum Thema “Sicherheit und Gesundheitsschutz in Verkehrsunternehmen” mit den Referenten Herr Dipl. Ing. B. Hardegen, Herr Dipl. Ing. F. Hennig und Herr Dipl. Ing. K. Gaik statt.
Wir bedanken uns recht herzlich beim Technischen Aufsichtsdienst der BG Bahnen sowie bei den Technischen Aufsichtsbeamten, die die Durchführung dieser Wochenendseminare für unsere Meisterkollegen ermöglicht haben.
Insbesondere bedankt sich die FREIE VEREINIGUNG DER MEISTER ÖFFENTLICHER VERKEHRSBETRIEBE E. V. bei der BG Bahnen für 25 Jahre kontinuierliche gemeinsame Arbeitsschutzseminare. Der BG Bahnen liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht,
dass bereits seit den 50ziger Jahren die BG Bahnen in unregelmäßigen Abständen mit der FVM
Arbeitsschutzveranstaltungen für Meister aus den technischen Bereichen der Verkehrsunternehmen durchgeführt wurden. Somit können wir auf eine traditionsreiche Zeit von 50 Jahren zurückblicken, in der der Arbeitsschutz für unsere Meisterkollegen einen sehr hohen Stellenwert hat.
Bereits in den vergangenen Jahren haben wir öfters in der „intern“ über die Umstrukturierungen bei den Berufsgenossenschaften ausführlich berichtet. Nun ist es soweit!
Die BG Bahnen hat mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zum 1. Januar 2010 fusioniert. Die VBG ist auch für folgende Unternehmen und mit diesen verbundenen Neben- und Hilfsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zuständig:
- Straßenbahnen, Stadtbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen
- Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen, sofern nicht zum Konzern der DB AG gehörig
- Bergbahnen, Seilbahnen und Schlepplifte
- Sonstige Bahnen, wie z. B. Magnetschwebebahnen soweit nicht der Eisenbahn-Unfallkasse zugehörig und andere spurgeführte Bahnen für die Beförderung von Gütern und Personen
- Schlafwagen- und Speisewagenunternehmen, Service-Unternehmen der Bahnen
Die Branchenseite ÖPNV / Bahnen bietet weiterhin branchenspezifische Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz an.
Die VBG ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Banken, Versicherungen, freie Berufe, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie, Straßenbahn-, U-Bahn- und Eisenbahnunternehmen sowie für über 100 weitere Gewerbezweige.
Durch die Fusion zum 01.01.2010 bildet die neue VBG mit ca. 750.000 Mitgliedsunternehmen und über 8 Mio. versicherten Arbeitnehmern eine starke Solidargemeinschaft. Die kundennahe Betreuung der Mitglieder und Versicherten der Branche ÖPNV / Bahnen wird auch künftig gewährleistet sein.
So sind auch für das Jahr 2010 die BG / FVM „Meisterseminare“ bereits fest eingeplant.
Mit den Fusionen der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung umgesetzt, die das Ziel hatte, dass es ab 2010 nur noch 9 große Berufsgenossenschaften gibt.
Seminar
Aus dem breiten Spektrum des Arbeitsschutzes wurden für diese Seminare nachfolgende Themen ausgewählt:
Die Unfallversicherung im Umbruch
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
· Fusionen
Arbeitsschutzstrategien für einen sicheren
und gesunden Betrieb
· Arbeitsschutzmanagementsysteme
· Gefährdungsbeurteilung
· Dokumentation
Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz- und
Verkehrsrecht
· Regelungen über Gefahrstoffe
· Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
· Betriebssicherheitsverordnung
· Maschinenverordnung
Gesundheitsförderung in Verkehrsunternehmen
· Allgemeine Maßnahmen
· Aktionsmedien der BG BAHNEN
Unterweisungen – informativ und nachhaltig
Erfahrungsaustausch
Zudem wurde um den Erfahrungsaustausch aktiv zu fördern eine Erwartungs- und Themenabfrage durchgeführt und in Stichworten gesammelt, so dass sich die Seminarinhalte an den Wissenserwartungen der Teilnehmer orientierte.
So wurden u. a. die aktuellen Änderungen der Gefahrstoffverordnung - die aufgrund von GHS und REACH erforderlich werden - besprochen. Im weiteren Artikel beschränken wir uns auf die Änderungen, die aufgrund der GHS anstehen, näher zu erläutern.
GHS
Seit 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonisierten System eingestuft und gekennzeichnet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die europäische Verordnung 1272/2008 EG, die am 31.12.2008 veröffentlicht wurde.
Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.
Kernelemente des GHS sind ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Das hat unter anderem zur Folge, dass neue Gefahrenpiktogramme - rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund - die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund ersetzen.
Das GHS führt außerdem Signalwörter ein, die Auskunft über den relativen Gefährdungsgrad von Stoffen und Gemischen geben.
Es gibt zwei Signalwörter:
"Gefahr" für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien, und
"Achtung" für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.
Eine weitere Folge ist, dass sich die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung zum Teil verschieben werden. Bei der Umstufung von Stoffen und Gemischen hilft in der Übergangszeit eine Tabelle in Anhang VII der Verordnung.
Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen
Warenverkehr zu erleichtern.
Neue Elemente in der Kennzeichnung
Sicherheitsdatenblatt
01. Produktidentifikation
02. Gefahren des Produktes
• Zusammensetzung
• Erste Hilfe Maßnahmen
05. Brandbekämpfungsmaßnahmen
06. Unbeabsichtigte Freisetzung
07. Handhabung und Lagerung
08. Expostionskontrolle
09. Chem. Phys. Eigenschaften
10. Stabilität - Reaktivität
11. Toxikologische Information
12. Ökologische Information
13. Entsorgungsempfehlungen
14. Transport Information
15. Gesetzliche Information
16. Sonstige Information
Geänderte Rangfolge der bisherigen Kapitel 2 und 3
Entlastung des Kapitels 15
Kernelemente von GHS
· einheitliche Kennzeichnungselemente,
· einheitliche Einstufungskriterien,
· einheitliches Sicherheitsdatenblatt.
Kennzeichnungselemente von GHS
· Gefahrenpiktogramme (Gefahrensymbole)
· Signalwort
· Gefahrenhinweise (ähnlich wie bisher die R-Sätze)
· Sicherheitshinweise (Vorsichtsmaßnahmen ähnlich wie bisher die S-Sätze)
Gefahrenpiktogramme von GHS
Neue Piktogramme (rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) warnen bildhaft vor den Gefahren.
Einstufungskriterien von GHS
Die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung werden sich zum Teil verschieben, so z. B. die LD50-Grenze zur Einstufung von "Giftig". Als Konsequenz wird es dann zukünftig mehr giftige Stoffe und Zubereitungen geben.
Für die Übergangszeit hat die EU mit dem Anhang VII der Verordnung eine Umstufungshilfe vom alten zum neuen System geschaffen. In dieser Umstufungstabelle werden vereinfachte Zuordnungen zwischen R-Sätzen und neuen GHS-Klassen und -Kategorien angegeben.
Vorteile - aus heutiger Sicht
• Einheitliche Einstufungskriterien giftig in EU = giftig in USA
• Einheitliche Kennzeichnungselemente EU China
• Einheitliches Sicherheitsdatenblatt
• Zentrales UN-Experten Komitee zur Betreuung des GHS
• Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr
Geplante Übergangsfristen
Die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund werden ab dem Zeitpunkt der Einführung des neuen Systems in der EU durch diese neuen Symbole ersetzt. Für Stoffe wird die GHS-Einstufung bereits zum 01.12.2010 verbindlich. Bei Zubereitungen (zukünftig als Gemische bezeichnet) ist eine Frist bis zum 01.06.2015 vorgesehen. Bis dahin muss in den Sicherheitsdatenblättern die Einstufung nach dem alten und neuen System vorgenommen werden (Kapitel 2 des SDB). Vom Tag des Inkrafttretens der geplanten Verordnung darf jedoch bereits mit dem GHS-System gekennzeichnet werden, nur eine Doppelkennzeichnung ist nicht zulässig.
